Der Autokindersitz – Mehr als nur eine Sitzgelegenheit

Der Autorkindersitz ist eine Sitzgelegenheit für Kinder, damit sie trotz ihrer geringen Körpergröße sicher im Auto mitfahren können. Je nach Größe, variieren diese “Rückhaltevorrichtungen mit Mitprüfsiegel“, wie der Autorkindersitz im Amtsdeutsch, heißt. Man unterscheidet bei den Kinderautositzen zwischen den Schalensitzen für kleinere Kinder und den einfachen Sitzerhöhungen für die größeren.

Der Kindersitz für die Kleinen wird mit dem Gurtsystem des Fahrzeuges verbunden und verfügt selbst über einen Sicherheitsgurt für das Kind. Der Kindergurt wird auch Hosenträger gut genannt, weil er beide Schultern des Kindes umschließt, wie das Hosenträger tun. Ein Schnappverschluss verbindet die beiden Schultergurte mit dem mittleren unteren Gurt, der zwischen den Beinen des Kindes entlang geführt wird.

Bei den Sitzerhöhungen wird der Kfz-Sicherheitsgurt durch den Sitz gefädelt und so der Sitz sicher mit dem Fahrzeug verbunden. Auf Sitzplätzen, die nur einen Beckengurt haben, sollte man diese Sitzerhöhung nicht verwenden, da eine ausreichende Sicherung des Kindes auf diese Weise nicht sichergestellt ist.

Der Autokindersitz und die Paragraphen – Sicherheit geht vor

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder, die unter 1,50 m groß sind und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht ohne Kindersitz im Auto mitgenommen werden. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass sowohl jüngeren aber über 1,50 m große Kinder als auch ältere, aber kleinere Kinder auch ohne den Autokindersitz befördert werden dürfen.

Grundsätzlich empfiehlt die Polizei die Verwendung eines Autokindersitzes, damit der vorhandene Sicherheitsgurt dass Kind auch wirklich sichert. Ein Hersteller muss seinen Autokindersitz in Deutschland amtlich genehmigen lassen. Seit 2008 dürfen nur noch Autokindersitze verwendet werden, die mindestens eine ECE-44/03 Klasse besitzen. Die Klassen 00, 01 oder 02 findet man auf veralteten Sitzen.

Nur wenn der Sitz dem Gewicht und der Größe des Kindes entspricht, gilt er als geeignet und ist damit sicher für das Kind. Studien und Crashtests von ADAC und Stiftung Warentest zufolge ist der sicherste Platz für einen Kindersitz der Mittelplatz auf der Rückbank des Autos. Leider sind diese meist nur mit einem Beckengurt versehen. Einige Autokindersitze können aber rückwärts gerichtet auch hier sicher befestigt werden.

Ohne Autokindersitz drohen Sanktionen

Wird ein Kind ohne Auto Kindersitzes entgegen den Vorschriften im Kfz transportiert, so brüskiert der Fahrer einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Bei einem verwalteten Autokindersitz oder einem, der nicht der Prüfnorm entspricht, aber auch der Transport eines Kindes ohne Kindersitz aber mit Gurt kostet den Fahrer eine Verwarnung über 30 Euro. Eine Babyschale, die rückwärts gerichtet auf dem Beifahrersitz bei einem aktivierten Airbag verwendet wird, wird mit einer Verwarnung in Höhe von 25 Euro geahndet. Selbst der fehlende Warnhinweis wird mit fünf Euro verwarnt.

Schwierig wird es, wenn man drei Kinder mit Kindersitz im Fond seines Wagens unterbringen will. Selbst wenn die Rückbank die Breite hergibt, so ist die Mitte derselben meist stark gewölbt oder ausgeprägtem Polster und Lehnen machen die Montage auf den Mittelsitz unmöglich. Lediglich einige wenige Automodelle wie zum Beispiel der Sharan, Golf Variant, Opel Meriva, Opel Zafira und Ford Mondeo bieten die Möglichkeit, hinten drei Kindersitze zu montieren.

Man sollte unbedingt beachten, dass Versicherungen in einem Schadensfall selten in voller Höhe leistet. Unter einem Personenschaden kann dies schnell eine fünf bis sechsstellige Summe bedeuten. Deshalb sollte man der Sicherheit beim Autofahren große Beachtung schenken. Für mitfahrende Kinder gilt dies in besonderem Maße, weshalb man diese nur gut geschützt und gesichert in einem Autokindersitz mitnehmen sollte.